Darum droht uns ein Strompreis-Hammer!

Verbrauchern in Deutschland droht im kommenden Jahr ein kräftiger Anstieg der Stromkosten!
Laut einer Prognose der Politikberatung Agora Energiewende könnte die EEG-Umlage im kommenden Jahr einen Rekordwert von 8,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erreichen.
Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge würden die Stromkosten für Verbraucher dadurch um rund sieben Prozent ansteigen.
▶︎ Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4000 kWh hätte Mehrkosten von 88 Euro im Jahr.
Strompreis steigt für Millionen Haushalte - Schlaue sparen nun gerade deswegen!
Private Haushalte tragen Umlagen und Netzkosten
Blickt man auf die angegebenen Gründe der Preiserhöhung, wird einmal mehr klar, wie viel auf den Schultern der privaten Haushalte lastet. So ist die Die EEG-Umlage gestiegen. Sie finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Getragen wird die Umlage von allen privaten Verbrauchern. Da sie zum Jahreswechsel um rund 5 Prozent von 6,405 Cent/kWh auf 6,756 Cent/kWh gestiegen ist, muss der Endkunde mehr zahlen. Nicht einen kleinen Teil, sondern knapp ein Viertel des gesamten Strompreises macht die EEG-Umlage aus. Ein weiteres Viertel des Strompreises entfällt auf die Stromnetzgebühren. Auch diese sind im neuen Jahr um rund 4 Prozent gestiegen.
Rekordhoch – Strompreise klettern nur noch
Private Verbraucher zahlen für ihren Strom mittlerweile Preise auf einem Allzeithoch. Eine Kilowattstunde kostet im Januar 2020 laut Verivox-Verbraucherpreisindex durchschnittlich 30,01 Cent. Vor 12 Monaten waren es 28,82 Cent. Damit hat sich Strom auf Jahressicht um 4,1 Prozent verteuert. In den vergangenen zehn Jahren hat der Preis sogar um ein Drittel zugelegt.
Anstieg schlau nutzen – Wechsel und Sonderkündigungsrecht
Wer nun die Nachricht erhält, dass die Preise auch für die eigenen vier Wände steigen, kann das Preisgefälle zwischen Anbietern schlau nutzen. Ein Vierpersonenhaushalt, der aus der Grundversorgung in den günstigsten Tarif mit verbraucherfreundlichen Bedingungen wechselt, spart durchschnittlich 256 Euro pro Jahr. Die Abmeldung beim bisherigen Versorger übernimmt in der Regel sogar der Anbieter. Selbst einem Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen können Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung entfliehen: Bei Strompreiserhöhungen gilt Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn erhöhte Steuern oder anderweitige Abgaben der Grund sind. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen.



